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Mutterschutz: Was Schwangere wissen müssen
Mutter

Mutterschutz: Was Schwangere wissen müssen

Das Mutterschutzgesetz ist eine komplexe Angelegenheit. Zahlreiche Rechte und Auflagen sind in dem Gesetz verankert, die schwangeren Frauen im beruflichen Rahmen Sicherheit bieten sollen. Welche Themen der Mutterschaftsleistungen besonders relevant sind, erfährst du in unserem Beitrag.

Mutterschutzgesetz: Darum geht es

Der staatlich geregelte Mutterschutz ist ein Gesetz zum Schutz der Frau während und nach der Schwangerschaft. Es schützt werdende Mütter und ihr Baby vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie vor Kündigungen und Lohnminderungen.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Das Gesetz gilt für alle Schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Angestellte in Teilzeit, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende oder Studentinnen sowie Praktikantinnen werden vom Gesetzgeber geschützt. Ob befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis: Der Mutterschutz ist stets gewährleistet. Selbstständige und Freelancer besitzen derzeit kein Anrecht auf Mutterschutz. Eine weitere Ausnahme gilt für Geschäftsführerinnen oder Frauen im Vorstand. Hier wir die Mutterschutzregelung nur berücksichtigt, wenn sie in dem Unternehmen auch angestellt sind.

Vor und nach der Geburt: Wann greifen Mutterschutzfristen?

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit gilt ein Beschäftigungsverbot. Im besonderen Falle einer Frühgeburt oder bei der Geburt von Mehrlingen beträgt die Mutterschutzfrist nach der Entbindung sogar zwölf Wochen. Innerhalb der Schutzfristen vor und nach der Geburt besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Finanzielle Unterstützung: Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. Es richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz. Dabei zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 13 Euro pro Kalendertag, während der Arbeitgeber sich mit dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn zu zahlen. Diese Mutterschaftsleistung steht im direkten Zusammenhang mit dem Elterngeld. Die Beispielrechnung zeigt, wie die beiden Leistungen verrechnet werden: Während der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Entbindung wird Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Diese zwei Monate werden dem zwölfmonatigen Elterngeld abgezogen. Somit bleiben zehn Monate Elterngeld-Bezugszeitraum übrig. Weitere hilfreiche Tipps zur Beantragung der Mutterschaftsleistung liest du in unserem
Ratgeberbeitrag zum Elterngeld
 nach.

Auszeit für Mütter: Beschäftigungsverbot

Für die Zeit, in der ein
Beschäftigungsverbot
außerhalb der Mutterschutzfristen besteht, wird der sogenannte Mutterschutzlohn gezahlt. Im Gegensatz zum Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse ausgezahlt wird, kommt hierfür der Arbeitgeber auf. Der Betrag entspricht dem vollen Gehalt, welches vor der Schwangerschaft vertraglich vereinbart war.

Verlängerter Mutterschutz: Ausnahmen beachten

Es ist möglich, dass der Mutterschutz über die gesetzlich geregelten Fristen hinaus verlängert werden kann. Hierbei gilt eine individuelle Prüfung der Gründe. Folgende Aspekte des Mutterschutzgesetzes gehen über die Mutterschutzfristen hinaus:
  • Kündigungsschutz (gilt bis zu 4 Monate nach der Entbindung)
  • Schutz vor Überbelastung am Arbeitsplatz (gilt mit ärztlichem Zeugnis für die ersten Monate nach der Entbindung)
  • Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit (Dauer kann in Einzelfällen von der Aufsichtsbehörde bestimmt werden)
 

Antrag auf Mutterschutz: Automatisch geschützt

Um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, ist keine gesonderte Beantragung nötig. Der Arbeitgeber muss frühzeitig von der werdenden Mutter über die Schwangerschaft informiert werden. Falls der Arbeitgeber ein ärztliches Attest einfordert, ist er auch verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.

Sicherheit geht vor: Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz

Das Mutterschutzgesetz regelt ebenfalls, dass Schwangere sowie das Baby vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden müssen. Grundsätzlich sind folgende Arbeiten für Schwangere und stillende Mütter verboten:
  • Fließbandarbeit
  • Nachtarbeit
  • Sonntagsarbeit
  • Mehrarbeit
  • Arbeit mit bestimmten Gefahrstoffen
  • körperlich stark belastende Arbeit
 

Gesicherter Arbeitsplatz: Kündigungsschutz für Schwangere

Neben dem gesundheitlichen Schutz umfasst der Mutterschutz außerdem einen Kündigungsschutz. Demnach kann kein Arbeitgeber einer Angestellten aufgrund einer Schwangerschaft kündigen. Der Kündigungsschutz gilt über die gesamte Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung. Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitgeber vor der Kündigung über die Schwangerschaft informiert wurde. Besondere Ausnahmen hebeln diese Regelung im Zweifel aus. Kündigt ein Unternehmen Insolvenz an, wäre eine Kündigung auch innerhalb des Mutterschutzes leider möglich. In diesen Fällen muss das Vorgehen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Wir wünschen dir alles Gute für die restliche Schwangerschaft und die Geburt! Dein Team von babymarkt
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