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Behördengänge vor und nach der Geburt - babymarkt
Schwangerschaft

Mit der Geburt stehen für Schwangere viele Behördengänge an. Zu wissen, wann das Mutterschaftsgeld beantragt werden muss, ob ein eine Vaterschaftsanerkennung sinnvoll ist oder wie das Kind beim Einwohnermeldeamt gemeldet wird, kann eine Herausforderung sein. Mit dieser Auflistung erhältst du einen Überblick über alle Amts- und Behördengänge.

Beantragen von Mutterschaftsgeld

Eine gesetzliche Frist zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes gibt es nicht. Es empfiehlt sich jedoch, bis spätestens sechs Wochen vor der Geburt das Geld bei der Krankenkasse zu beantragen. Somit ist die finanzielle Unterstützung zum Beginn des Mutterschutzes gesichert. Eine Bescheinigung vom Gynäkologen oder einer Hebamme über die Geburt ist Voraussetzung. Ebenfalls muss das Formular, welches die jeweiligen Versicherungen auf ihrer Webseite online zur Verfügung stellen, ausgefüllt werden. Per E-Mail oder per Post schickst du alle benötigten Unterlagen an die Versicherung.

Elternzeit: Wann beantragen?

Wenn du erstmalig nach der Geburt deines Kindes Elternzeit beantragst, musst du deinen Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich informieren. In dem Dokument benennst du den genauen Zeitraum, wie lange deine Elternzeit dauern soll. Eine Verlängerung ist möglich, wenn nur ein Teil des zustehenden Zeitraums gemeldet wird. Hierzu ist ein erneuter Antrag nötig. Maximal stehen drei Jahre zur Verfügung, die frei eingeteilt werden können.

Vaterschaftsanerkennung für unverheiratete Paare

Bei unverheirateten Paaren ist es sinnvoll, vor der Geburt des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung durchzuführen. Hierzu werden der Personalausweis und die Geburtsurkunde beider Elternteile benötigt. Nach Geburt ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes notwendig. Die Vaterschaft wird nur mit Einverständnis der Mutter anerkannt und muss beim Jugendamt oder beim Standesamt beantragt werden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Geburt wird eine offizielle Bescheinigung ausgestellt, mit der innerhalb von sieben Werktagen im Standesamt des Geburtsortes des Kindes die Geburtsurkunde beantragt werden muss. Einige Krankenhäuser bieten diesen Service vor Ort an. Alternativ erfolgt die Beantragung online. Um Zeit zu sparen, halte folgende Unterlagen zur Beantragung der Geburtsurkunde bei der Behörde bereit:
  • Geburtsbescheinigung
  • bei Ehepaaren das Stammbuch oder eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
  • bei unverheirateten Paaren die Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Personalausweise beider Elternteile
Nach der Anmeldung beim Standesamt werden dir mehrere Geburtsurkunden für dein Kind ausgestellt, die du für die weiteren Amtsgänge benötigst.

Einwohnermeldeamt

Das Standesamt meldet die Geburt des Kindes automatisch an das zuständige Einwohnermeldeamt. Eine persönliche Anmeldung ist somit nicht nötig. Zur Sicherheit kannst du jedoch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anrufen und sichergehen, dass dein Kind ordnungsgemäß gemeldet wurde.
Schwangerschaft

Beantragen von Elterngeld

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie findest du die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen. Dort erhältst du die entsprechenden Formulare zur Beantragung. Diesen Behördengang kannst du auch schon vor der Geburt des Kindes erledigen. Spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes muss der Antrag vollständig an die Elterngeldstelle geschickt werden. Beachte, dass das
Elterngeld
nur drei Monate rückwirkend bezahlt wird! Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
  • unterschriebener Antrag auf Elterngeld von beiden Elternteilen (Ausnahme bei alleinigem Sorgerecht)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
  • Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
  • Angabe über die geplante Arbeitszeit innerhalb des Bezugzeitraums des Elterngeldes
 

Antrag auf Kindergeld

Den Antrag für Kindergeld erhältst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Kindergeld muss spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Für das erste und zweite Kind werden 219 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind stehen dir 225 Euro zu. Bei weiterem Nachwuchs erhältst du 250 Euro pro Kind. Den ausgefüllten Antrag sendest du mit einer Geburtsurkunde des Kindes an die Familienkasse.

Krankenversicherung

Der Elternteil, der berufstätig oder Hauptverdiener ist, sollte nach der Geburt die zuständige Krankenkasse telefonisch informieren. Ein entsprechender Antrag wird zugesendet, der ausgefüllt und mit einer Geburtsurkunde wieder an die Krankenkasse zurückgeschickt wird. Nach ca. zwei Wochen wird die Versicherungskarte für dein Kind ausgestellt.

Beim Finanzamt melden

Seit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte erfolgt die Meldung über die Geburt deines Kindes automatisch. Informiere deinen Arbeitgeber und achte bei der nächsten Gehaltsabrechnung auf die korrekte Anpassung.
Wir wünschen dir und deinem Baby alles Gute! Dein Team von babymarkt
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