Risikoschwangerschaft: Alles, was du wissen solltest
Trotz optimaler medizinischer Versorgung bringt eine Schwangerschaft Risiken mit sich. Ist das Risiko hinsichtlich möglicher Komplikationen für Mutter oder Kind höher als im Regelfall, wird von einer Risikoschwangerschaft gesprochen. Bei diesem Thema bekommen werdende Mütter oft Angst, doch sollte differenziert werden. Eine Risikoschwangerschaft bedeutet keinesfalls automatisch, dass eine Gefahr für Mutter und Kind besteht.
im Mutterpass
vermerkt und weitere Vorsorgeuntersuchungen zur Sicherheit für Mutter und Kind durchgeführt. Welche Faktoren solch eine Entwicklung begünstigen und welche Maßnahmen dich schützen, erfährst du in unserem Beitrag.Wann besteht die Gefahr einer Risikoschwangerschaft?
Alter der Schwangeren: unter 18 oder über 35 Mehrlingsschwangerschaft Erbkrankheiten in der Familie Zigaretten- oder Alkoholkonsum Schwangerschaftsdiabetes vorherige Fehl- oder Totgeburt Krankheiten wie Asthma, Hepatitis, Epilepsie, Herzerkrankungen, Bluthochdruck und Übergewicht
Ist eine Schwangerschaft ab 35 gefährlich?
Was erwartet mich während einer Risikoschwangerschaft?
regelmäßigen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
, welche Medikamente für dein Kind unbedenklich sind! Optional kannst du auf Alternativen zurückgreifen oder nach Rücksprache mit deinem Arzt auf die Einnahme verzichten.
Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, wird anstatt der zweiten Ultraschalluntersuchung eine erweiterte Ultraschalluntersuchung mit Organ-Screening empfohlen. Die Untersuchung findet bei einem Frauenarzt statt, der auf Pränataldiagnostik
spezialisiert ist. Anfallende Kosten übernehmen in den meisten Fällen die Krankenkassen.
Wenn der Verdacht besteht, dass das Kind mit Down-Syndrom zur Welt kommen könnte, kann ein Combined Test durchgeführt werden. Dies ist eine Kombination der Nackenfaltenmessung und einem Bluttest. Ein nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) kann bestimmen, wie hoch das Risiko für Trisomie 21 ist. Besteht Verdacht auf eine Chromosomenstörung, findet zwischen der 14. und 16. Schwangerschaftswoche eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) statt. Liegt während einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vor?
Beschäftigungsverbot
sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes kann die Schonfrist nach § 2 Absatz 2 Mutterschutzgesetz auf zwölf Wochen verlängert werden. Zudem kannst du Gebrauch von einem individuellen Beschäftigungsverbot machen, sofern nach ärztlichem Zeugnis bei Fortdauer der Beschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.