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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Das müsst ihr wissen - babymarkt
Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Das musst du wissen

Du bist schwanger und könntest vor Glück platzen! Doch welche Auswirkungen hat die neue Situation auf deinen Job? Einige Berufe lassen sich nur bedingt mit einer Schwangerschaft vereinen und schränken deine Tätigkeit ein. Unter bestimmten Voraussetzungen greift ein Beschäftigungsverbot für Schwangere, um dich und dein Kind im vollen Umfang zu schützen. Für diese Fälle gibt es gesetzliche Regelungen.

Mutterschutzgesetz und Beschäftigungsverbot: Worum geht es?

Zum Schutz der Gesundheit der (werdenden) Mutter und ihres Kindes am Arbeitsplatz gibt es das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es gewährleistet, dass Mütter während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit am Arbeitsplatz keiner Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes ausgesetzt sind. Dabei wirken die Regelungen möglichen Benachteiligungen entgegen. Unter das Mutterschutzgesetz fällt auch das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Grundsätzlich gilt im gesetzlich festgelegten Zeitraum des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet nach der achten Wochen nach der Entbindung. In dieser Schutzfrist ist die Schwangere oder die frisch gebackene Mutter von der Arbeit freigestellt. Wenngleich Mütter auf eigenen Wunsch wieder arbeiten möchten, darf innerhalb dieses Schutzzeitraumes keine Beschäftigung erfolgen.

Gesundheit geht vor: Generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere

Sobald der Arbeitgeber erfährt, dass du Nachwuchs erwartest, muss die zuständige Behörde informiert werden. Je nach Branche erfolgt die Meldung an unterschiedlichen Stellen, wie beim Gewerbeaufsichtsamt. Die Behörde informiert und berät dich über mögliche Risiken, die an deinem Arbeitsplatz bestehen. Bedeuten die Ausführung der Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit oder sogar das Leben der (werdenden) Mutter sowie des Kindes, gilt ein im Mutterschutzgesetz verankertes Beschäftigungsverbot. Folgende Tätigkeiten stellen grundsätzlich eine unverantwortbare Gefährdung der körperlichen oder geistigen Gesundheit für Mutter und Kind dar: Bestimmte Gefahrenstoffe Die Arbeit mit Gefahrenstoffen und Biostoffen wie Viren, Bakterien und Pilzen ist untersagt. Ebenso musst du Arbeitsumgebungen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, meiden. Körperliche Belastung Tätigkeiten, bei denen du regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilo Gewicht hebst, halten, bewegen oder befördern musst, sind untersagt. Nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats dürfen Tätigkeiten, die du überwiegend bewegungsarm stehend und über vier Stunden am Tag ausführst, nicht mehr Teil deiner Arbeit sein. Weitere Informationen zum Thema
Schwer heben in der Schwangerschaft
erhältst du in unserem Ratgeber. Physikalische Einwirkungen Ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen, Erschütterungen, Vibrationen und Lärm ebenso wie Hitze, Kälte und Nässe gefährden dich und das Wohl deines Kindes. Weitere Arbeitsbedingungen Fließbandarbeit, Schichtarbeit, Wochenendarbeit und Mehrarbeit sind in der Schwangerschaft untersagt. Arbeiten, bei denen du ein Beförderungsmittel nutzen musst und dies eine unverantwortbare Gefährdung darstellt, entfallen. Sind Unfälle, insbesondere durch Rutschgefahr oder Stürze zu befürchten, greift eine Arbeitsbefreiung. Gehört eine Schutzausrüstung zu deinem Beruf und stellt eine unverantwortbare Belastung dar, ist das Ausüben der Tätigkeit untersagt.
Beschwerden

Im Detail geprüft: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Neben dem generellen Beschäftigungsverbot gibt es auch ein individuelles Beschäftigungsverbot. Statt arbeitsplatzbezogenen Risiken betreffen diese Regeln individuelle Risiken im Kontext der Ausführung der Arbeit. Darunter können die Fahrtwege zum Arbeitsplatz oder außergewöhnliche Stressfaktoren fallen. In diesen Fällen existiert kein Muster oder Vordruck für das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Dein Arzt muss deine Situation individuell einschätzen und bewerten. Zu den potenziellen Gründen, die zu einem individuellen Beschäftigungsverbot führen können, gehören:Das Gesundheitsrisiko für Schwangere muss von einem Arzt in einem schriftlichen Attest festgestellt werden. Das Attest sollte möglichst exakte und allgemeinverständliche Informationen enthalten, ob die Schwangere von ihrer Tätigkeit gänzlich befreit werden muss, ob die Arbeit nur noch einige Stunden ausgeführt werden kann und worin das Risiko exakt besteht. Zudem teilt der Arzt mit, welche Arbeitssituation für seine Beurteilung zugrunde liegt. Auf diese Weise erhält der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Umstände gegebenenfalls anzupassen oder der Schwangeren einen angemessenen alternativen Arbeitsplatz zuzuweisen. Weiterhin führt das Attest die voraussichtliche Dauer des Beschäftigungsverbots auf. Hinweis Da nicht jede Krankenkasse die Kosten für das Attest übernimmt, erkundige dich im Vorfeld. Das individuelle Beschäftigungsverbot ist für den Arbeitgeber bindend. Er kann sich jedoch ein zweites Urteil einholen. Welcher Arzt die zweite Untersuchung vornimmt, entscheidet allein die Schwangere. Die Kosten für das zweite Attest übernimmt der Arbeitgeber. Bis das zweite Attest vorliegt, bleibt das Arbeitsverbot bestehen. Ist das gesundheitliche Risiko erhöht, kann der Arzt ein totales Beschäftigungsverbot attestieren, das jegliche Arbeit untersagt. Es gibt aber auch ein partielles Beschäftigungsverbot. Dabei begrenzt sich die Arbeitszeit auf eine gewisse Stundenzahl pro Tag oder auf bestimmte Zuständigkeiten. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch nach der Schwangerschaft attestiert werden. Wenn die Leistungsfähigkeit der Mutter nach der gesetzlichen Schutzfrist von bis zu acht Wochen aufgrund der Geburt weiterhin vermindert ist, besteht die Option eines Arbeitsverbots.

Unterschiede beachten: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?

Die Grenze zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden ist oft fließend. Hier stellt sich die Frage, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht besser wäre als ein Beschäftigungsverbot, bei dem du eventuell die Kosten für ein Attest tragen musst. Allerdings können sich Nachteile ergeben: Bist du aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, erhältst du anschließend Krankengeld statt deines vollen Gehaltes. Der ausgezahlte Betrag ist geringer als das volle Gehalt, welches du während eines Beschäftigungsverbots erhalten würdest. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist somit nur sinnvoll, wenn du lediglich für wenige Tage oder bis zu maximal sechs Wochen ausfällst. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Werdende Mütter ohne festes Arbeitsverhältnis, die Arbeitslosengeld I beziehen, lassen sich besser krankschreiben. Bei einem Beschäftigungsverbot gelten Schwangere als nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt, womit die Arbeitsagentur die Zahlung des Arbeitslosengeldes streicht. Anschließend greift das Recht auf Bürgergeld.

Gehalt, Urlaub und Kündigung: Was gilt im Beschäftigungsverbot?

Bei jeder Art von Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist dein Lebensunterhalt gesetzlich gesichert. Befindest du dich im Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfristen, so erhältst du den sogenannten Mutterschutzlohn. Der zustehende Betrag errechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (bei wöchentlicher Gehaltszahlung) oder drei Monate (bei monatlicher Gehaltszahlung) vor Beginn der Schwangerschaft. Auch im partiellen Beschäftigungsverbot steht dir der Mutterschutzlohn in voller Höhe zu und wird von deinem Arbeitgeber automatisch als Lohnfortzahlung gewährt. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch im Beschäftigungsverbot, wodurch dein Arbeitsplatz gesichert ist. Ebenso bleibt dein Recht auf Urlaubsanspruch bestehen. Deine Urlaubstage können nicht verfallen und stehen dir nach Wiedereintritt in den Berufsalltag in voller Zahl zur Verfügung.
Wir wünschen dir einen wundervollen Schwangerschaftsverlauf! Dein Team von babymarkt
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