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Elterngeld – Die wichtigsten Infos im Überblick - babymarkt
Eltern

Elterngeld: Dein Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Die Selbstbetreuung des Kindes ist für Eltern oft selbstverständlich, doch die Frage der finanziellen Sicherheit löst Zweifel aus. Mit dem Elterngeld bietet sich Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Zuschüsse zu erhalten. Hierbei ist es wichtig zu beachten, wie und wann das Elterngeld beantragt werden sollte.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung. In der Zeit, in der sich Eltern um ihr Baby kümmern, erhalten sie als Ausgleich Elterngeld oder ElterngeldPlus. Es wird über einen Zeitraum von maximal 14 Monaten nach der Geburt gezahlt.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld ist eine Familienleistung, die alle Eltern in Anspruch nehmen können. Jeder, der sein Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen und erziehen möchte, kann Elterngeld beantragen. Dir steht Elterngeld zu, wenn du
  • dein Kind selbst betreust
  • du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
  • deinen Wohnsitz in Deutschland hast
  • weniger als 30 Stunden pro Woche oder gar nicht arbeitest
Folgende Personen haben Anspruch auf Elterngeld:
  • Erwerbstätige
  • Selbstständige
  • Hausfrauen
  • Arbeitslose
  • Studenten
  • Auszubildende
In Ausnahmefällen können auch Verwandte bis zum dritten Grad, die ein neugeborenes Kind betreuen möchten, Elterngeld beantragen. Dies setzt jedoch besondere Umstände voraus. Wenn die leiblichen Eltern aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind, ihren Sprössling zu betreuen, würde diese Ausnahme greifen.

Wie hoch ist das Geld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem Gehalt und liegt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro. Wenn du vor der Geburt arbeitssuchend warst, erhältst du den Mindestbetrag.

Elterngeld aufteilen: So splittet sich der Anspruch

Lebst du in einer Partnerschaft und ihr zieht euer Kind gemeinsam groß, wird euch monatlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld bezahlt. Dabei kann das Elterngeld aufgeteilt werden. In diesem Fall bezieht ein Elternteil mindestens zwei Monate oder maximal zwölf Monate die Leistung. Ein Anspruch auf Partnermonate besteht, wenn mindestens ein Elternteil zwölf Monate vor der Geburt Einkommen erwirtschaftet hat. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das Elterngeld aufgeteilt wird: Freie Aufteilung Das Elterngeld kann bis auf die zwei Partnermonate frei gesplittet werden. Beispielsweise kann ein Elternteil die ersten zwölf Monate beziehen und der Partner den 13. und 14. Monat. Gleichzeitiger Bezug Alternativ wird das Elterngeld gleichzeitig bezogen. Bedenke, dass sich in diesem Fall auch die Laufzeit reduziert. Wird der Bezug gleichzeitig sieben Monate ausgezahlt, so ist der Elterngeldanspruch aufgebraucht. Den Auszahlungszeitraum kannst du nachträglich ändern. Allerdings gilt dies nur für den Zeitraum, indem noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Zudem darf die Bezugszeit nicht unterbrochen werden. Ist das Elterngeld beantragt, muss die Leistung für die volle Laufzeit durchgehend bezogen werden. Ein Wechsel zwischen Elterngeldauszahlung und Gehaltszahlungen durch einen Job ist nicht möglich.

Elterngeld beantragen: So geht's

Um Elterngeld zu beziehen, kriegst du einen Antrag gestellt. Beide Elternteile müssen den Elterngeldantrag unterschreiben, auch wenn nur ein Elternteil das Elterngeld beziehen möchte. Jedes Bundesland besitzt eigene Antragsformulare, die online beim Familienportal des Bundes heruntergeladen werden können. Welche Fristen gelten für die Antragsstellung? Das Elterngeld kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld jedoch nur für die letzten drei Lebensmonate gewährt. Welche Unterlagen benötigt die Elterngeldstelle für den Elterngeldantrag? Je nach Antrag können unterschiedliche Unterlagen verlangt werden. Grundsätzlich benötigst du jedoch folgende Dokumente:
  • Geburtsbescheinigung des Babys
  • Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses der Eltern
  • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse vor und nach der Entbindung
  • Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit
 

ElterngeldPlus: Längeren Bezug sichern

Wenn du nach der Geburt deines Kindes in Teilzeit arbeiten willst, kannst du mit ElterngeldPlus den Bezug verlängern. Insgesamt stehen dir 28 statt 14 Monate zur Verfügung. Dabei entspricht die ausgezahlte Leistung dem halben Basiselterngeld. Die Voraussetzungen für ElterngeldPlus gleichen sich den Bedingungen, die auch für das Basiselterngeld gelten. In den ersten zwei Monaten nach der Geburt erhalten angestellte Mütter volles Mutterschaftsgeld. In diesem Zeitraum des
Mutterschutzes
dürfen sie nicht arbeiten. Dementsprechend kann ElterngeldPlus erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes beantragt werden.

Zusätzlicher Vorteil: Partnerschaftsbonus

Wenn du dir die Betreuung deines Kindes mit deinem Partner teilst und ihr parallel für vier Monate maximal 32 Wochenstunden arbeitet, ist der Partnerschaftsbonus optimal. Ihr erhaltet den Bonus in Form von vier zusätzlich gezahlten ElterngeldPlus-Monaten. Bist du alleinerziehend und arbeitest vier aufeinanderfolgende Monate? Dann kannst du ebenfalls den Partnerschaftsbonus beantragen.

Die besten Optionen kennen: Information & Beratung

Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit können unterschiedlich miteinander kombiniert werden. Um die beste Konstellation zu finden, ist eine persönliche Beratung zu empfehlen. Je nach Möglichkeiten lässt sich in einigen Fällen das Elterngeld vervierfachen. Die Beratungsstellen in deiner Nähe geben dir Auskunft zu weiteren Fragen.
Wir wünschen dir und deinem Baby alles Gute für die Geburt! Dein Team von babymarkt
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